Der Vorstand des BFV gibt bekannt:

Sportunfall - was tun? Rechte und Pflichten der Verletzten

1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht und, soweit ausdrücklich vereinbart, vertragliche Haftpflicht des LSB Berlin, der ihm angeschlossenen Verbände und der diesen Verbänden angeschlossenen Vereine in der Eigenschaft als Verein oder sich auch sonst aus dem Vereinszweck ergebenden sportlichen Veranstaltungen!
Der Berliner Fußballverband ist nicht Vertragspartner des Versicherungsvertrages!
Der Versicherungsvertrag ist abgeschlossen zwischen der Generali-Lloyd-Versicherungs AG und dem Landessportbund Berlin.

Im Schadenfall gelten die Versicherungsbedingungen zwischen der Haftpflichtversicherung und dem Versicherungsnehmer (Landessportbund Berlin).

2. Zwischen der Generali-Lloyd-Versicherungs-AG und dem LSB Berlin ist betreffend Unfallversicherung vereinbart, daß der Versicherer allen Mitgliedern und Funktionären der im LSB angeschlossenen Turn- und Sportvereinen einen Versicherungsschutz bei Unfällen gewährt, und zwar wird vom Verletzten erwartet, daß jeder Unfall dem eigenen Verein gemeldet wird, der die ausgefüllte und unterschriebene Sportunfallschadensanzeige an die Geschäftsstelle des LSB Berlin e.V. schicken muß.
Eine Übergabe dieser Schadensmeldung an die Geschäftsstelle des BFV ist ausreichend. Der BFV ist diesen Fällen verpflichtet, diese Schadensanzeige dem LSB Berlin e.V. weiterzuleiten.
3. Jeder Verletzte hat sofort, spätestens innerhalb von 4 Tagen einen Arzt aufzusuchen.
4. Im Fall der Invalidität ist ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung innerhalb einer Frist von 15 Monaten nach dem Unfalltag unter Vorlage eines ärztlichen Attestes geltend zu machen, und zwar an den LSB Berlin e.V.
5. Todesfälle sind innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer fernmündlih oder telegrafisch anzuzeigen!
Unabhängig davon ist die von den Hinterbliebenen unterschriebene Sportunfallschadenanzeige einzureichen.

Für alle Betroffenen gilt, dass der Versicherungsvertrag abgeschlossen worden ist zwischen der Generali-Lloyd Versicherungs-AG und dem LSB Berlin e.V. Dieser zwischen der Versicherung und dem LSB e.V. abgeschlossene Versicherungsvertrag hat die Schutzwirkung für die dem LSB angeschlossenen Sportvereine, ohne dass etwa ein eigener Vertrag zwischen dem Berliner Fußballverband und den ihm angeschlossenen Verein bzw. deren Mitgliedern abgeschlossen ist.
Der BFV ist nicht Versicherungsnehmer des Versicherungsvertrages!
Alle Verletzten, die Ansprüche gegenüber der Versicherung Generali-Lloyd Versicherungs AG geltend machen wollen, müssen diese Ansprüche mithin gegenüber dem LSB Berlin e.V. anmelden, und zwar fristgemäß innerhalb der zwischen der Versicherung und dem LSB e.V. vereinbarten Fristen!
Der BFV e.V. ist lediglich behilflich, Ansprüche seiner Mitglieder bzw. der seinen Vereinen angeschlossenen Vereinsmitgliedern anzumelden bzw. angemeldete Ersatzansprüche an den LSB unverzüglich weiterzuleiten.
Der Berliner Fußball-Verband e.V. ist weder Vertragspartner der Generali-Lloyd Versicherungs AG noch des Geschädigten! Er ist auch nicht zuständig für die Unfallmeldung bei der Versicherung!
(Amtsgericht Charlottenburg - 6 C 542/98, Landgericht Berlin 52 S 216/99)

gez. Jürgen Lischewski
Vorsitzender des Verbandsgerichtes