Sportunfall - was tun? Rechte und Pflichten der Verletzten
1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht und, soweit ausdrücklich
vereinbart, vertragliche Haftpflicht des LSB Berlin, der ihm angeschlossenen
Verbände und der diesen Verbänden angeschlossenen Vereine in der Eigenschaft
als Verein oder sich auch sonst aus dem Vereinszweck ergebenden sportlichen
Veranstaltungen!
Der Berliner Fußballverband ist nicht Vertragspartner des Versicherungsvertrages!
Der Versicherungsvertrag ist abgeschlossen zwischen der Generali-Lloyd-Versicherungs
AG und dem Landessportbund Berlin.
Im Schadenfall gelten die Versicherungsbedingungen zwischen der Haftpflichtversicherung und dem Versicherungsnehmer (Landessportbund Berlin).
2. Zwischen der Generali-Lloyd-Versicherungs-AG und dem LSB Berlin ist betreffend
Unfallversicherung vereinbart, daß der Versicherer allen Mitgliedern und
Funktionären der im LSB angeschlossenen Turn- und Sportvereinen einen Versicherungsschutz
bei Unfällen gewährt, und zwar wird vom Verletzten
erwartet, daß jeder Unfall dem eigenen Verein gemeldet wird, der die ausgefüllte
und unterschriebene Sportunfallschadensanzeige an die Geschäftsstelle des
LSB Berlin e.V. schicken muß.
Eine Übergabe dieser Schadensmeldung an die Geschäftsstelle des BFV
ist ausreichend. Der BFV ist diesen Fällen verpflichtet, diese Schadensanzeige
dem LSB Berlin e.V. weiterzuleiten.
3. Jeder Verletzte hat sofort, spätestens innerhalb
von 4 Tagen einen Arzt aufzusuchen.
4. Im Fall der Invalidität ist ein Anspruch auf Invaliditätsentschädigung
innerhalb einer Frist von 15 Monaten nach dem Unfalltag unter Vorlage eines
ärztlichen Attestes geltend zu machen, und zwar an den LSB Berlin e.V.
5. Todesfälle sind innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer fernmündlih
oder telegrafisch anzuzeigen!
Unabhängig davon ist die von den Hinterbliebenen unterschriebene Sportunfallschadenanzeige
einzureichen.
Für alle Betroffenen gilt, dass der Versicherungsvertrag abgeschlossen
worden ist zwischen der Generali-Lloyd Versicherungs-AG und dem LSB Berlin e.V.
Dieser zwischen der Versicherung und dem LSB e.V. abgeschlossene Versicherungsvertrag
hat die Schutzwirkung für die dem LSB angeschlossenen Sportvereine, ohne
dass etwa ein eigener Vertrag zwischen dem Berliner Fußballverband und
den ihm angeschlossenen Verein bzw. deren Mitgliedern abgeschlossen ist.
Der BFV ist nicht Versicherungsnehmer des Versicherungsvertrages!
Alle Verletzten, die Ansprüche gegenüber der Versicherung Generali-Lloyd
Versicherungs AG geltend machen wollen, müssen diese Ansprüche mithin
gegenüber dem LSB Berlin e.V. anmelden, und zwar fristgemäß
innerhalb der zwischen der Versicherung und dem LSB e.V. vereinbarten Fristen!
Der BFV e.V. ist lediglich behilflich, Ansprüche seiner Mitglieder bzw.
der seinen Vereinen angeschlossenen Vereinsmitgliedern anzumelden bzw. angemeldete
Ersatzansprüche an den LSB unverzüglich weiterzuleiten.
Der Berliner Fußball-Verband e.V. ist weder Vertragspartner der Generali-Lloyd
Versicherungs AG noch des Geschädigten! Er ist auch nicht zuständig
für die Unfallmeldung bei der Versicherung!
(Amtsgericht Charlottenburg - 6 C 542/98, Landgericht Berlin 52 S 216/99)
gez. Jürgen Lischewski
Vorsitzender des Verbandsgerichtes